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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22 (https://dejure.org/2023,45451)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.12.2023 - 8 Sa 344/22 (https://dejure.org/2023,45451)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 8 Sa 344/22 (https://dejure.org/2023,45451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 AGG, § 22 AGG
    Entschädigungsanspruch wegen ethnischer Diskriminierung

  • IWW

    § 1 AGG, § ... 22 AGG, § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 S. 2 1. Alt. AGG, § 6 Abs. 2 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1, 2 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, Art. 33 Abs. 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2 ; AGG § 22
    Diskriminierung; Entschädigung; Ethnie; Indizwirkung; ethnische Zugehörigkeit; Entschädigungsanspruch wegen ethnischer Diskriminierung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Ein sich hierauf beschränkender Vortrag beinhaltet entweder eine bloße Mutmaßung oder eine unzulässige Behauptung ins Blaue hinein, zumal jeder Mensch zwangsläufig mehrere der in § 1 AGG genannten Merkmale aufweist (BAG 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 37, juris).

    Es gibt bei den unter § 1 AGG aufgeführten Gründen auch keine von vornherein "diskriminierungsanfälligen Merkmale", bei denen dies gewissermaßen von vornherein anders und die Darlegungslast noch weiter als in § 22 AGG geschehen abzusenken wäre (BAG 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 46, juris).

    Selbst wenn der Kläger nach "objektiven" Kriterien der bestgeeignete Kandidat gewesen sein sollte, stand es der Beklagten als nicht öffentlichem und damit nicht dem Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG unterfallendem Arbeitgeber frei, sich für einen anderen Kandidaten zu entscheiden, ohne dass darin eine verbotene Diskriminierung liegen müsste (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 36; 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 46, juris).

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Dieser ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen solchen Grund anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 22 f., juris).

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, welche eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 25.10.2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24, juris).

    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt, wobei in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts alle Umstände des Rechtsstreits zu berücksichtigen sind (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19; 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65; 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 30; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt, wobei in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts alle Umstände des Rechtsstreits zu berücksichtigen sind (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19; 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65; 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 30; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 25, juris).

    Bedient sich der Arbeitgeber bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses eigener Mitarbeiter, trifft ihn auch eine Verantwortlichkeit für deren Verhalten (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 23, juris).

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, welche eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 25.10.2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 24, juris).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt, wobei in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts alle Umstände des Rechtsstreits zu berücksichtigen sind (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19; 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65; 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 30; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 25, juris).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Dieser ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen solchen Grund anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 22 f., juris).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Selbst wenn der Kläger nach "objektiven" Kriterien der bestgeeignete Kandidat gewesen sein sollte, stand es der Beklagten als nicht öffentlichem und damit nicht dem Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG unterfallendem Arbeitgeber frei, sich für einen anderen Kandidaten zu entscheiden, ohne dass darin eine verbotene Diskriminierung liegen müsste (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 36; 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 46, juris).
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt, wobei in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts alle Umstände des Rechtsstreits zu berücksichtigen sind (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19; 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65; 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 30; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 25, juris).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Bei einer Kollegialentscheidung ist für die Kausalität der Benachteiligung indes erforderlich, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gremiums oder zumindest dessen Vorsitzender in unzulässiger Weise benachteiligt (MüKo-BGB/Thüsing, 9. Aufl. 2021, § 22 AGG Rn. 10 unter Verweis auf BGH 23.04.2012 - II ZR 163/10 - Rn. 36).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22
    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt, wobei in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts alle Umstände des Rechtsstreits zu berücksichtigen sind (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19; 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65; 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 30; 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 25, juris).
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